Herstellerverantwortung für Einweg-E-Zigaretten: Was jetzt auf die Branche zukommt – und warum Pfand ein Lösungsansatz sein könnte

Die Rücknahme von Einweg-E-Zigaretten wird zur Pflicht

Die Rücknahme von Einweg-E-Zigaretten entwickelt sich zunehmend von einer freiwilligen Lösung zu einer verbindlichen Aufgabe für den Handel. Mit den aktuellen Änderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) wird die Verantwortung für die Rücknahme gebrauchter elektronischer Zigaretten stärker in den Verkaufsstellen verankert.

Seit dem 1. Juli 2026 gelten für Vertreiber elektronischer Zigaretten und elektronischer Tabakerhitzer erweiterte Rücknahmepflichten. Betroffen sind unter anderem Verkaufsstellen, die entsprechende Produkte anbieten oder in einem bestimmten Zeitraum angeboten haben. Die Rückgabe muss für Verbraucher grundsätzlich kostenlos möglich sein und darf nicht an den gleichzeitigen Kauf eines neuen Geräts geknüpft werden.

Damit rücken insbesondere Kioske, Tankstellen, Tabakfachgeschäfte, Vape-Shops und andere Verkaufsstellen stärker in den Mittelpunkt der Rücknahmelogistik.

Quelle:
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
„Händler von Einweg-E-Zigaretten müssen ab 2026 ausgediente Geräte zurücknehmen“
Zur offiziellen Pressemitteilung des BMUKN

Rechtsgrundlage:
Gesetze im Internet – Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), § 17
„Rücknahmepflicht der Vertreiber“
§ 17 ElektroG im offiziellen Gesetzesportal

Herstellerverantwortung rückt stärker in den Mittelpunkt

Die Rücknahme beim Händler ist jedoch nur ein Teil eines funktionierenden Kreislaufsystems. Entscheidend ist auch, wer die Verantwortung für die Produkte nach ihrer Nutzung übernimmt und wie die Rücknahme, Logistik und Verwertung finanziert und organisiert werden.

Das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung verfolgt genau diesen Ansatz: Hersteller sollen Verantwortung für ihre Produkte über die Nutzungsphase hinaus übernehmen und damit auch Anreize für eine bessere Wiederverwendung, Verwertung und Recyclingfähigkeit schaffen.

Bei Einweg-E-Zigaretten ist dieser Ansatz besonders relevant. Die Geräte enthalten unter anderem Batterien, Elektronik und Kunststoffe. Insbesondere Lithium-Batterien stellen bei einer falschen Entsorgung zusätzliche Anforderungen an Sammlung, Lagerung und Transport.

Quelle:
Umweltbundesamt (UBA)
Informationen zur Produktverantwortung und Kreislaufwirtschaft
Zum Umweltbundesamt

Die entscheidende Frage: Wie erreicht man eine höhere Rücknahmequote?

Eine gesetzliche Rücknahmepflicht schafft die notwendige Infrastruktur. Sie garantiert jedoch nicht automatisch, dass gebrauchte Einweg-E-Zigaretten tatsächlich zurückgegeben werden.

Genau hier könnte ein zusätzlicher finanzieller Anreiz ansetzen.

Ein mögliches Modell wäre ein Pfandsystem für Einweg-E-Zigaretten.

Das Prinzip wäre einfach:

Kauf → Pfandzahlung → Nutzung → Rückgabe → Pfanderstattung

Der Verbraucher würde beim Kauf einen definierten Pfandbetrag bezahlen und diesen bei der Rückgabe des gebrauchten Geräts zurückerhalten.

Dadurch könnte die Rückgabe attraktiver und für den Verbraucher unmittelbar mit einem finanziellen Anreiz verbunden werden.

Pfand für Einweg-Vapes: Bereits politisch diskutiert

Ein solches Pfandsystem ist derzeit keine geltende gesetzliche Pflicht. Die Einführung eines Pfandes wurde jedoch bereits auf politischer Ebene konkret diskutiert.

In den Ausschuss-Empfehlungen des Bundesrates aus dem Jahr 2025 wurde unter anderem ein Vorschlag für eine Pfandpflicht von 5 Euro je elektronischer Einweg-Zigarette formuliert.

Der Vorschlag zeigt, dass ein Pfandsystem für Einweg-E-Zigaretten bereits Gegenstand der politischen Diskussion war.

Wichtig ist dabei die klare Unterscheidung:

Geltendes Recht:
Für elektronische Zigaretten bestehen Rücknahmepflichten nach dem ElektroG.

Politischer Vorschlag:
Ein Pfand von 5 Euro je elektronischer Einweg-Zigarette wurde als möglicher zusätzlicher Ansatz vorgeschlagen.

Noch nicht geltendes Recht:
Eine allgemeine Pfandpflicht für Einweg-E-Zigaretten besteht derzeit nicht.

Quelle:
Bundesrat – Ausschussempfehlungen, Drucksache 401/1/25
Vorschlag zur Einführung einer Pfandpflicht für elektronische Einweg-Zigaretten
Zum offiziellen Bundesrats-Dokument (PDF)

Warum ein Pfandsystem interessant sein könnte

Ein Pfandsystem könnte einen zusätzlichen Anreiz schaffen, gebrauchte Geräte tatsächlich zurückzugeben.

Mögliche Effekte wären:

  • höhere Motivation zur Rückgabe
  • weniger Einweg-E-Zigaretten im Restmüll
  • mehr Geräte in kontrollierten Rücknahmesystemen
  • bessere Erfassung von Batterien und Elektronik
  • höhere Mengen für die fachgerechte Verwertung
  • bessere Nachverfolgbarkeit der Rücknahmemengen
  • stärkere Einbindung der Hersteller in die Finanzierung des Systems

Eine konkrete prozentuale Steigerung der Rücknahmequote lässt sich daraus allerdings nicht seriös ableiten. Dafür wären belastbare Praxistests und wissenschaftlich ausgewertete Rücknahmedaten erforderlich.

Das Pfand wäre daher nicht als alleinige Lösung zu verstehen, sondern als mögliche Ergänzung zu einer funktionierenden Rücknahme- und Recyclinginfrastruktur.

Entscheidend ist das Zusammenspiel der gesamten Wertschöpfungskette

Ein erfolgreiches Rücknahmesystem funktioniert nur, wenn mehrere Bereiche ineinandergreifen:

Hersteller
Finanzierung und Verantwortung für die Produkte nach der Nutzung

Handel
Niedrigschwellige Rückgabemöglichkeiten für Verbraucher

Rücknahmelogistik
Sichere Sammlung, Lagerung und Transport

Recyclingwirtschaft
Fachgerechte Behandlung und Verwertung der Geräte

Dokumentation
Nachvollziehbare Mengenströme und Entsorgungsnachweise

Gerade die Schnittstelle zwischen Verkaufsstelle und Recyclingwirtschaft wird damit immer wichtiger.

Eine Rücknahmepflicht kann nur dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn die zurückgenommenen Geräte anschließend zuverlässig, sicher und nachvollziehbar in geeignete Entsorgungs- und Recyclingstrukturen gelangen.

Wo Revaping ansetzt

Genau an dieser Schnittstelle setzt Revaping an.

Revaping entwickelt und organisiert Rücknahme- und Entsorgungslösungen für Einweg-E-Zigaretten. Dazu gehören unter anderem geeignete Sammelbehälter, die Organisation der Rückführung sowie die Übergabe an entsprechende Entsorgungs- und Recyclingstrukturen.

Das bestehende Revaping-Konzept sieht einen strukturierten Prozess von der Bereitstellung der Sammelbox über die Sammlung und Abholung beziehungsweise Rückführung bis zur fachgerechten Entsorgung und Dokumentation vor. fileciteturn0file1

Damit könnte eine solche Infrastruktur perspektivisch auch als Bestandteil eines weiterentwickelten Herstellerverantwortungs- oder Pfandsystems dienen.

Von der Rücknahmepflicht zum funktionierenden Kreislaufsystem

Die aktuelle Entwicklung zeigt: Die Anforderungen an die Rücknahme von Einweg-E-Zigaretten steigen.

Die gesetzliche Rücknahmepflicht ist dabei ein wichtiger Schritt. Die nächste Herausforderung besteht darin, möglichst viele tatsächlich gebrauchte Geräte wieder in den vorgesehenen Recyclingkreislauf zu bringen.

Ein Pfandsystem könnte hierfür ein zusätzlicher Baustein sein.

Nicht als Ersatz für die gesetzliche Rücknahmepflicht, sondern als finanzieller Anreiz für Verbraucher, kombiniert mit einer leistungsfähigen Rücknahmelogistik und einer klaren Herstellerverantwortung.

Denn letztlich entscheidet nicht allein die Existenz einer Rückgabemöglichkeit über den Erfolg eines Kreislaufsystems – sondern die Frage:

Wie viele gebrauchte Einweg-E-Zigaretten kommen tatsächlich zurück?

Quellen & weiterführende Informationen

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Händler von Einweg-E-Zigaretten müssen ab 2026 ausgediente Geräte zurücknehmen
Offizielle Pressemitteilung des BMUKN

Gesetze im Internet – Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), § 17 – Rücknahmepflicht der Vertreiber
§ 17 ElektroG – offizieller Gesetzestext

Gesetze im Internet – ElektroG, § 46
Übergangsvorschriften
§ 46 ElektroG – offizieller Gesetzestext

Bundesrat
Ausschussempfehlungen zur Änderung des ElektroG, Drucksache 401/1/25
Offizielles Bundesrats-Dokument – PDF

Umweltbundesamt (UBA)
Produktverantwortung in der Abfallwirtschaft
Informationen des Umweltbundesamtes

Stand: August 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Darstellung des Pfandsystems beschreibt einen politischen beziehungsweise ordnungspolitischen Lösungsansatz und keine derzeit geltende gesetzliche Verpflichtung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Dieses Feld ist ein Pflichtfeld

Dieses Feld ist ein Pflichtfeld

Dieses Feld ist ein Pflichtfeld

Bei der Übermittlung Ihrer Nachricht ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.

Sicherheitsüberprüfung

Ungültiger Captcha-Code. Versuchen Sie es erneut.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.