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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen

Revaping
Inhaber: Marc Bachorski
Beguinenstraße 34
46483 Wesel
Deutschland

– nachfolgend „Revaping“ –

und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie sonstigen gewerblichen oder institutionellen Auftraggebern – nachfolgend „Kunde“.

(2) Das Leistungsangebot von Revaping richtet sich grundsätzlich an Geschäftskunden. Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Revaping ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen Revaping und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der von Revaping zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Vertrag, Bestellformular oder einer sonstigen zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.

(2) Angebote von Revaping sind, sofern darin nichts Abweichendes angegeben ist, freibleibend.

(3) Ein Vertrag kommt insbesondere durch schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots, durch eine Auftragsbestätigung von Revaping oder durch die tatsächliche Aufnahme der vereinbarten Leistung zustande.

(4) Zum Leistungsangebot von Revaping können insbesondere gehören:

  • Rücknahmesysteme für gebrauchte E-Zigaretten und vergleichbare Elektroaltgeräte,
  • Bereitstellung von Sammelbehältern,
  • RePoding-Lösungen,
  • Informations- und Kennzeichnungsmaterialien,
  • Organisation von Rückführungen,
  • Transport- und Logistikleistungen,
  • Übergabe an geeignete Behandlungs- oder Verwertungspartner,
  • Dokumentationsleistungen,
  • Großmengen- und Unternehmenslösungen,
  • Beratungsleistungen,
  • Schulungen und Unterweisungen zum Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien sowie
  • Unterstützung im Zusammenhang mit Gefährdungsbeurteilungen und betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen.

(5) Maßgeblich für die konkret geschuldete Leistung ist ausschließlich der im jeweiligen Angebot, Vertrag oder Auftrag vereinbarte Leistungsumfang.

Rücknahmesysteme

3. Bereitstellung von Sammelsystemen

(1) Revaping stellt dem Kunden entsprechend der jeweiligen Vereinbarung Sammelsysteme für die getrennte Erfassung gebrauchter E-Zigaretten und der jeweils vereinbarten Geräte bzw. Stoffströme bereit.

(2) Die Bereitstellung kann insbesondere im Rahmen eines Kauf-, Miet-, Leih- oder sonstigen Nutzungsmodells erfolgen.

(3) Bei Miet- oder Leihmodellen bleiben die bereitgestellten Sammelbehälter Eigentum von Revaping, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, ihm überlassene Sammelbehälter pfleglich und entsprechend den bereitgestellten Nutzungs- und Sicherheitshinweisen zu behandeln.

(5) Verlust, Diebstahl oder erhebliche Beschädigungen eines im Eigentum von Revaping stehenden Sammelbehälters sind Revaping unverzüglich mitzuteilen.

(6) Soweit eine Beschädigung oder ein Verlust vom Kunden zu vertreten ist, kann Revaping die tatsächlich erforderlichen Reparatur- oder Ersatzkosten verlangen.

4. Zulässige Nutzung und Befüllung

(1) Sammelbehälter dürfen ausschließlich für die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vorgesehenen Geräte bzw. Stoffströme verwendet werden.

(2) Insbesondere dürfen keine nicht freigegebenen Fremdabfälle, losen Flüssigkeiten, brennenden Gegenstände oder sonstigen nicht vereinbarten Stoffe in die Sammelbehälter eingebracht werden.

(3) Offensichtlich beschädigte, ungewöhnlich erwärmte, aufgeblähte, auslaufende, brennende oder anderweitig sicherheitskritische Geräte oder Batterien dürfen nicht gemeinsam mit unauffälligen Geräten in einen hierfür nicht ausdrücklich vorgesehenen Sammelbehälter eingebracht werden.

(4) Bei Auffälligkeiten oder sicherheitsrelevanten Vorfällen hat der Kunde die von Revaping bereitgestellten Sicherheitshinweise zu beachten und Revaping bei Bedarf zu informieren. Gesetzliche und betriebliche Notfallmaßnahmen bleiben hiervon unberührt.

(5) Sammelbehälter dürfen nicht überfüllt werden.

(6) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der jeweilige Aufstellort für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist und die einschlägigen betrieblichen und gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

(7) Eigenmächtige Veränderungen an von Revaping bereitgestellten Sammelbehältern sind nicht zulässig.

5. Rückführung, Transport und Verwertung

(1) Rückführungen erfolgen entsprechend der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung auf Abruf oder in vereinbarten Intervallen.

(2) Je nach vereinbartem System kann die Rückführung insbesondere über einen von Revaping bestimmten oder freigegebenen Versand- oder Logistikweg erfolgen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die von Revaping für die jeweilige Rückführung bereitgestellten Verpackungs-, Versand- und Sicherheitshinweise einzuhalten.

(4) Soweit der Kunde Verpackungs- oder Versandhandlungen selbst vornimmt, ist er für die ordnungsgemäße Durchführung der ihm obliegenden Handlungen verantwortlich.

(5) Revaping kann zur Durchführung von Transport-, Behandlungs-, Verwertungs- und sonstigen Leistungen geeignete Drittunternehmen einsetzen.

(6) Revaping organisiert im Rahmen des jeweils vereinbarten Leistungsumfangs die Übergabe der erfassten Geräte an die vorgesehenen weiteren Behandlungs- oder Verwertungswege.

(7) Soweit Nachweise oder Dokumentationen Bestandteil der vereinbarten Leistung sind, werden diese entsprechend dem jeweiligen Angebot oder Vertrag bereitgestellt.

6. Fremdstoffe und Fehlbefüllungen

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Sammelsysteme ausschließlich bestimmungsgemäß zu befüllen.

(2) Enthält eine Rückführung erhebliche Mengen nicht vereinbarter Stoffe oder Gegenstände, kann Revaping die Annahme oder weitere Bearbeitung verweigern, soweit dies aus sicherheitsrechtlichen, transportrechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist.

(3) Entstehen durch Fehlbefüllungen zusätzliche Sortier-, Verpackungs-, Transport-, Behandlungs- oder Entsorgungskosten, kann Revaping dem Kunden die tatsächlich entstandenen und erforderlichen Mehrkosten berechnen, soweit der Kunde die Fehlbefüllung zu vertreten hat.

(4) Sicherheitskritische Fehlbefüllungen sind Revaping unverzüglich mitzuteilen, sobald der Kunde hiervon Kenntnis erlangt.

7. RePoding

(1) Soweit RePoding vereinbart wird, gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegten Stoffströme, Sammelverfahren und Rückführungsbedingungen.

(2) RePoding-Systeme dürfen nur mit den hierfür vorgesehenen Produkten bzw. Stoffströmen befüllt werden.

(3) Soweit für RePoding abweichende Preise, Rückführungsbedingungen oder Sammelverfahren vereinbart wurden, gehen diese Vereinbarungen den allgemeinen Regelungen dieser AGB vor.

8. Großmengen- und Unternehmenslösungen

(1) Für größere Mengen, mehrere Standorte, Filialnetze, industrielle oder kommunale Auftraggeber können individuelle Sammel-, Transport- und Verwertungskonzepte vereinbart werden.

(2) Anzahl und Art der Behälter, Transportwege, Abholintervalle, Mengenabrechnung, Verwertungskosten sowie Dokumentationsleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(3) Soweit eine Abrechnung nach Gewicht erfolgt, ist das bei der maßgeblichen Annahme, Verwiegung oder Behandlung festgestellte Gewicht Grundlage der Abrechnung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(4) Nicht vereinbarte Stoffe, Fehlwürfe oder sonstige Abweichungen vom vereinbarten Stoffstrom können gesondert nach dem tatsächlich erforderlichen Aufwand berechnet werden, soweit der Kunde diese zu vertreten hat.

Lithium-Ionen-Sicherheit

9. Schulungen, Unterweisungen und Beratungsleistungen

(1) Revaping kann – soweit im konkreten Angebot vereinbart – Schulungen, Unterweisungen, Beratungsleistungen und sonstige fachbezogene Leistungen rund um den betrieblichen Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien anbieten.

(2) Der konkrete Inhalt und Umfang richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Auftrag und können insbesondere folgende Themen umfassen:

  • sicherer Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien,
  • Lagerung und Handhabung,
  • Ladeprozesse,
  • Erkennen auffälliger oder beschädigter Batterien,
  • betriebliche Schutzmaßnahmen,
  • Verhalten bei Störungen und Notfällen,
  • Unterstützung bei der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie
  • Unterstützung im Zusammenhang mit Gefährdungsbeurteilungen.

(3) Beratungs-, Schulungs- und Unterstützungsleistungen ersetzen keine Rechtsberatung, behördliche Genehmigung, Prüfung durch eine zuständige Behörde oder eine sonstige gesetzlich vorgeschriebene Prüfung.

(4) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, übernimmt Revaping keine Gewähr dafür, dass durch eine einzelne Beratung, Unterweisung oder empfohlene Maßnahme sämtliche gesetzlichen, technischen, versicherungsrechtlichen oder betrieblichen Anforderungen des Kunden vollständig erfüllt werden.

(5) Die Verantwortung für die betriebliche Umsetzung von Maßnahmen und die Erfüllung der dem Kunden obliegenden gesetzlichen Arbeitgeber-, Betreiber- und Organisationspflichten verbleibt beim Kunden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, Revaping die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Informationen vollständig und zutreffend zur Verfügung zu stellen.

(7) Revaping darf bei der Leistungserbringung grundsätzlich von der Richtigkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen ausgehen, soweit keine offensichtlichen Zweifel bestehen.

10. Termine für Schulungen, Beratungen und Vor-Ort-Leistungen

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich, sofern sie von Revaping bestätigt wurden.

(2) Kann ein vereinbarter Termin aus Gründen, die Revaping nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, werden die Parteien nach Möglichkeit einen Ersatztermin vereinbaren.

(3) Muss ein Termin aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder sonstiger unvorhersehbarer und von Revaping nicht zu vertretender Umstände verschoben werden, entstehen dem Kunden hieraus keine Schadensersatzansprüche, soweit Revaping kein Verschulden trifft. Bereits gezahlte Vergütungen für endgültig nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.

(4) Besondere Stornierungsbedingungen für Schulungen, Vor-Ort-Termine oder Beratungsleistungen können im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbart werden.

Allgemeine Vertragsbedingungen

11. Pflichten und Mitwirkung des Kunden

Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,

  • Sammelsysteme ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden,
  • die ihm überlassenen Sicherheits- und Nutzungshinweise zu beachten,
  • sicherheitsrelevante Vorfälle angemessen zu behandeln,
  • Rückführungen entsprechend den vereinbarten Vorgaben vorzubereiten,
  • die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen bereitzustellen,
  • vereinbarte Zugangs-, Abhol- oder Übergabemöglichkeiten zu gewährleisten und
  • die in seinem Verantwortungsbereich geltenden gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen einzuhalten.

Die Inanspruchnahme von Leistungen von Revaping entbindet den Kunden nicht von eigenen gesetzlichen Pflichten, insbesondere solchen, die ihn als Vertreiber, Arbeitgeber, Betreiber, Abfallerzeuger oder sonstigen Verpflichteten treffen.

Das ist gerade für deine Kunden wichtig: § 17 Abs. 1a ElektroG verpflichtet die dort erfassten Vertreiber seit 2026 selbst zur unentgeltlichen Rücknahme von Alt-E-Zigaretten bzw. Tabakerhitzern. Gesetze im Internet

12. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot, Auftrag, Vertrag oder Online-Shop angegebenen Preise.

(2) Gegenüber Unternehmern verstehen sich die angegebenen Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

(3) Einmalige Kosten, laufende System- oder Betreuungspauschalen sowie Kosten für Rückführung, Transport, Behandlung, Verwertung, Schulungen oder sonstige Leistungen können entsprechend dem jeweiligen Angebot getrennt berechnet werden.

(4) Rechnungen sind, sofern auf der Rechnung oder im Vertrag kein anderes Zahlungsziel angegeben ist, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(5) Die Zahlung kann insbesondere per Überweisung oder – soweit vereinbart – per SEPA-Lastschrift erfolgen. Weitere angebotene Zahlungsarten bleiben unberührt.

(6) Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz derzeit neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; außerdem sieht § 288 Abs. 5 BGB bei den dort genannten Voraussetzungen eine Verzugspauschale von 40 Euro vor. Gesetze im Internet

(7) Revaping bleibt berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.

(8) Befindet sich der Kunde mit fälligen Forderungen in Verzug, kann Revaping nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung weitere, noch nicht erbrachte Leistungen bis zur Zahlung aussetzen, soweit dies gesetzlich zulässig und dem Kunden zumutbar ist.

13. Laufzeit und Kündigung

(1) Laufzeit und Kündigungsbedingungen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(2) Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, werden laufende Vertragsverhältnisse auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Kündigungen sollen mindestens in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.

(5) Nach Vertragsende sind im Eigentum von Revaping stehende Sammelbehälter nach Abstimmung zurückzugeben.

(6) Der Kunde hat die Sammelbehälter in einem Zustand zurückzugeben, der dem vertragsgemäßen Gebrauch unter Berücksichtigung gewöhnlicher Abnutzung entspricht.

(7) Werden im Eigentum von Revaping stehende Sammelbehälter trotz Aufforderung und angemessener Frist nicht zurückgegeben, kann Revaping die Herausgabe und, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verlangen.

14. Änderungen von Preisen bei Dauerschuldverhältnissen

(1) Bei laufenden Vertragsverhältnissen kann eine Anpassung vereinbarter Preise erforderlich werden, wenn sich für die betreffende Leistung maßgebliche externe Kosten nach Vertragsschluss wesentlich verändern.

Hierzu können insbesondere nachweisbare Veränderungen von Transport-, Logistik-, Behandlungs-, Verwertungs-, Material- oder gesetzlich veranlassten Kosten gehören.

(2) Eine Preisanpassung erfolgt nur in dem Umfang, in dem sich die für die jeweilige Leistung maßgeblichen Kosten tatsächlich verändert haben. Kostensenkungen sind nach denselben Maßstäben zu berücksichtigen wie Kostensteigerungen.

(3) Revaping wird den Kunden über eine Preisanpassung in Textform informieren.

(4) Soweit eine Preisanpassung für den Kunden nicht nur unerheblich ist, kann dem Kunden ein gesondertes Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung eingeräumt werden, sofern sich dieses nicht bereits aus der vereinbarten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit ergibt.

15. Leistungshindernisse und höhere Gewalt

(1) Revaping haftet nicht für Verzögerungen oder die vorübergehende Nichterbringung von Leistungen, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Revaping liegen und von Revaping nicht zu vertreten sind.

Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, erhebliche Verkehrsstörungen, Arbeitskämpfe, Ausfälle von Transport- oder Verwertungspartnern, Energie- oder Infrastrukturstörungen sowie vergleichbare Ereignisse gehören.

(2) Revaping wird den Kunden über erhebliche Leistungshindernisse informieren, sobald dies unter den Umständen möglich und zumutbar ist.

(3) Dauert ein Leistungshindernis länger an und ist einer Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar, bleiben die gesetzlichen Kündigungs- und Rücktrittsrechte unberührt.

16. Haftung

(1) Revaping haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Revaping oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Revaping haftet ebenfalls unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Revaping, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Revaping für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Revaping eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder soweit eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.

(6) Revaping haftet nicht für Schäden, die ausschließlich dadurch entstehen, dass der Kunde oder ein Dritter Sammelbehälter entgegen den vereinbarten Nutzungs- oder Sicherheitshinweisen verwendet, unzulässig befüllt oder manipuliert, soweit Revaping den Schaden nicht mitverursacht oder zu vertreten hat.

Diese differenzierte Fassung ist erheblich belastbarer als dein bisheriger pauschaler Ausschluss. Das BGB setzt Haftungsausschlüssen in AGB Grenzen; insbesondere bei Körper-/Gesundheitsschäden sowie grobem Verschulden sind pauschale Ausschlüsse problematisch. Gesetze im Internet

17. Gesetzliche Pflichten des Kunden

(1) Revaping unterstützt den Kunden ausschließlich im Umfang der jeweils vereinbarten Leistungen.

(2) Die Inanspruchnahme eines Revaping-Rücknahmesystems stellt keine Übernahme sämtlicher gesetzlicher Pflichten des Kunden dar.

(3) Insbesondere bleibt der Kunde für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen verantwortlich, die unmittelbar an seine Tätigkeit, seinen Betrieb, seine Verkaufsstelle, seine Beschäftigten oder seine Eigenschaft als Vertreiber, Betreiber oder sonstiger Verpflichteter anknüpfen.

(4) Soweit Revaping Informationsmaterial, Hinweise, Schulungen oder Beratungsleistungen zur Verfügung stellt, entbindet dies den Kunden nicht von der Prüfung und Erfüllung der für seinen konkreten Betrieb geltenden Anforderungen.

18. Einsatz von Unterauftragnehmern und Dienstleistungspartnern

(1) Revaping ist berechtigt, zur Erbringung vereinbarter Leistungen geeignete Unterauftragnehmer, Logistikunternehmen, Behandlungs-, Verwertungs- oder sonstige Dienstleistungspartner einzusetzen.

(2) Revaping bleibt gegenüber dem Kunden für die Erfüllung der eigenen vertraglichen Verpflichtungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB verantwortlich.

19. Datenschutz

Revaping verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung von Revaping verfügbar:

www.revaping.de/datenschutz

20. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

(1) Die gesetzlichen Rechte zur Aufrechnung und Zurückbehaltung bleiben unberührt.

(2) Soweit gesetzlich zulässig, kann Revaping die Erbringung weiterer Leistungen zurückhalten, wenn der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung wesentliche offene Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis nicht begleicht.

21. Änderungen und Ergänzungen

(1) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.

(2) Änderungen oder Ergänzungen eines konkreten Vertrags können in Textform vereinbart werden, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für die Vertragsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss rechtlich zulässig ist.

(2) Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, insbesondere wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird Wesel als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis vereinbart.

(3) Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

§ 38 ZPO lässt eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung insbesondere zwischen Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen zu. Gesetze im Internet

23. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, soweit gesetzlich zulässig.

(2) An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Revaping
Inhaber: Marc Bachorski
Beguinenstraße 34
46483 Wesel
Deutschland

E-Mail: info@revaping.de
Telefon: +49 174 7435835

Stand: September 2026

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